Einkommensteuererklärung

Schöpfen Sie Ihre Möglichkeiten aus: Wir übernehmen Ihre Einkommensteuererklärung, damit Sie Ihr Geld zurückbekommen.

Was haben SIE davon?

  • Zeitersparnis – Wir kümmern uns um Ihre steuerlichen Belange 
  • Sicherheit – Wir schöpfen sämtlichen gesetzlichen Möglichkeiten für Sie aus
  • effiziente Abwicklung – Sie erhalten kurzfristig nach Abgabe der Belege Ihre fertige Steuererklärung
  • Sie sparen Geld – Sie verschenken kein Geld an das Finanzamt

Ganz gleich ob Sie angestellt oder selbständig erfolgreich sind, ob Sie Immobilien vermieten oder bereits in Rente sind: Wir kümmern uns professionell um Ihre Steuererklärung und nutzen für Sie steuerliche Möglichkeiten optimal aus.

Sie wissen nicht, was Sie alles absetzen können? Wir erstellen Ihre Steuererklärung rechtssicher und berücksichtigen sämtliche steuermindernde Tatsachen. Stellen Sie einfach Ihre Unterlagen zusammen und vereinbaren einen Termin. Selbstverständlich übernehmen wir den Schriftverkehr und die gesamte Kommunikation mit den Finanzbehörden – und setzen konsequent Ihre Rechte durch.

Ihr Nutzen:

  • Ausführliches persönliches Beratungsgespräch
  • Ausnutzung sämtlicher steuermindernder Tatsachen
  • Rechtssichere Erstellung auf aktuellem Rechtsstand
  • Eingehende Überprüfung der Steuerbescheide
  • Übernahme des Schriftverkehrs mit den Finanzbehörden
  • Durchsetzung Ihrer Rechte gegenüber den Finanzbehörden

Wann kann es sinnvoll sein, freiwillig eine Steuererklärung abzugeben?

  • Kein Freistellungsauftrag bei den Einkünften aus Kapitalvermögen erteilt
  • Kapitalerträge übersteigen den Sparerpauschbetrag, der Grenzsteuersatz ist niedriger als 25 % weil keine oder nur niedrige andere Einkünfte vorhanden sind (z. B. Rentner mit Zinserträgen)
  • Riester- oder Rürup-Rentenversicherung
  • Kinderbetreuungskosten
  • Weite Entfernung zur Arbeitsstelle
  • Nicht erstattete Werbungskosten
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen (Handwerker, Putzfrau, Schornsteinfeger, Treppenreinigungskraft in der selbstgenutzten Wohnung/Haus, Hausmeisterkosten in der Nebenkostenabrechnung ausgewiesen)
  • Berufliche Fortbildung oder Ausbildung
  • Sie sind Mutter oder Vater geworden
  • Sie haben geheiratet
  • Ihr Beschäftigungsverhältnis hat nicht das gesamte Jahr bestanden