Unser Leistungskatalog für Existenzgründung und Businessplan

Eine erfolgreiche Existenzgründung hängt nicht nur von der zündenden Business-Idee und der Leidenschaft des Jungunternehmers ab – Sie müssen ebenso alle formalen Voraussetzungen überblicken wie die Auswahl der korrekten Firmierung und die Eintragung z. B. in Handwerksrollen oder im Handelsregister und natürlich alle Anforderungen, die in Buchhaltung und Steuererklärung auf Sie zukommen.

Wir begleiten Sie auf Ihrem Weg von der Gründungsidee zum Unternehmensstart bis zum erfolgreichen Betrieb Ihrer Unternehmung.

Unsere Steuerkanzlei bietet kompetente Beratung im Bereich Existenzgründung und Aufstellung eines Businessplans.

Existenzgründung für Unternehmen

  • Erkennen der persönlichen Voraussetzungen, Eignung für eine Existenzgründung und Selbständigkeit
  • Unternehmensplanung (Aufwand/Ausgaben), Ergebnisplanung, Kapitalbedarfsplanung und Finanzierungsplanung, Umsatz- und Rentabilitätsvorschau, Liquiditätsplanung
  • Unterstützung bei der Erstellung eines Businessplans
  • Erstellung eines Businessplans für den Existenzgründer
  • Stellungnahme zur Tragfähigkeit der Existenzgründung nach § 57 Abs. 2 Nr. 3 SGB III
  • Gründungszuschuss bei der Bundesagentur für Arbeit
  • Beratung der Mandanten bei der Wahl der geeigneten Rechtsform aus steuerlicher Sicht (Einzelunternehmen, e. K., OHG, GbR, KG, GmbH, UG haftungsbeschränkt bzw. sog. Mini-GmbH, Ltd.)
  • Melde- und Eintragpflichten bei der Existenzgründung (z.B. IHK, Handwerkskammer, Berufsgenossenschaft)
  • Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt
  • Eintragung beim Handelsregister
  • Beratung hinsichtlich des Firmennamens
  • Beratung bei Unternehmenskauf
  • Steuerberatung hinsichtlich Steuerarten
  • Steuerberatung hinsichtlich Gewinnermittlung und EDV-Software
  • Aufklärung über die Verpflichtung zur Abgabe von Steuererklärungen und Fälligkeiten (inkl. ELSTER)
  • Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt
  • Beantragung einer Steuernummer, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Freistellungsbescheinigung gem. § 48 b EStG
  • Einrichtung der Buchhaltung
  • Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen beim Finanzamt
  • Abgabe von Lohnsteuer-Anmeldungen beim Finanzamt
  • Persönliche Absicherung der Existenzgründer
  • Beantragung von Gründungszuschuss und Fördermaßnahmen für Existenzgründung, staatlichen Finanzierungshilfen und Zuschüssen bei der Firmengründung. Wir arbeiten mit einer Bank für die Beantragung von Existenzgründerkrediten zusammen.

Erstkontaktgespräch

Wir bieten Ihnen gerne ein halbstündiges kostenloses Erstkontaktgespräch an, in dem Sie sich über die Gebühren und das Honorar sowie Unsere Arbeitsmethoden informieren können.

Info

Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass dieses Erstkontaktgespräch keine Steuerberatung unser Kanzlei beinhaltet.

Telefonische Erreichbarkeit

Sie können uns während der Geschäftszeiten auch telefonisch unter 02 043 / 48 690 25 erreichen.

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag
von 7:30 Uhr bis 16:30 Uhr

Freitag
von 7:30 Uhr bis 15 Uhr

Erstberatungsgespräch

Die Zufriedenheit unserer Mandanten ist oberste Prämisse. Gemeinsam prüfen wir in einem Erstberatungsgespräch Ihre steuerliche Situation und beraten Sie individuell zu Ihren steuerlichen Themen.

Zu Unserem Steuerberater-Stundensatz

Unser Steuerberater-Stundensatz für eine Erstberatung beträgt je nach Umfang zwischen 80€ und 100 € p. Std. zzgl. 19% MwSt

Wir freuen uns darauf, Sie kennen zu lernen.

02 043 / 48 690 25

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