Einkommen, Schenkungen, Erbschaften – auch als Privatperson sind Sie gefordert, sich steuerrechtlich korrekt zu äußern. Wir begleiten Sie sowohl bei Einkommenssteuererklärungen als auch bei Erbfällen und Fragen zu Schenkungen, damit die Besteuerung Ihres Einkommens und Vermögens nicht pauschaliert sondern optimiert erfolgt.
Steuerleistungen für Privatpersonen

Einkommensteuererklärung
Schöpfen Sie Ihre Möglichkeiten aus: Wir übernehmen Ihre Einkommensteuererklärung, damit Sie Ihr Geld zurückbekommen.
Was haben SIE davon?
- Zeitersparnis – Wir kümmern uns um Ihre steuerlichen Belange
- Sicherheit – Wir schöpfen sämtlichen gesetzlichen Möglichkeiten für Sie aus
- effiziente Abwicklung – Sie erhalten kurzfristig nach Abgabe der Belege Ihre fertige Steuererklärung
- Sie sparen Geld – Sie verschenken kein Geld an das Finanzamt

Kann ich eine Steuererstattung erhalten, wenn ich eine Steuererklärung abgebe?
Durch die Einführung der Abgeltungssteuer seit dem 1. Januar 2009 kann eine zu hohe Steuerbelastung bei den Kapitalerträgen entstehen, wenn der individuelle Grenzsteuersatz niedriger als die einbehaltene Abgeltungssteuer (25 %) ist.
Durch Abgabe einer Steuererklärung kann in diesen Fällen die zu viel einbehaltene Abgeltungssteuer erstattet werden.
Gerne überprüfen wir, ob durch Abgabe der Steuererklärung eine Steuererstattung zu erreichen ist.

Private Steuerberatung
Private Entscheidungen haben aufgrund des extrem komplexen Steuersystems in Deutschland oft steuerrechtliche Konsequenzen. Sei es als Angestellter, Vermieter, Rentner, Bezieher von Kapitalerträgen, Eltern oder Kinder.
Daher ist es wichtig, vorher steuerliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um etwaige steuerliche Folgen bedenken zu können und um sicher zu sein, dass Sie sämtliche Gestaltungsmöglichkeiten ausschöpfen.

Honorar
Die Abrechnung der Erstellung der Einkommensteuererklärung erfolgt nach der gesetzlich vorgeschriebenen Steuerberatervergütungsverordnung. Das individuelle Honorar bemisst sich nach dem Einkommen, dem Schwierigkeitsgrad, dem Haftungsrisiko, dem erforderlichen Zeitaufwand, dem Umfang der zu bearbeitenden Unterlagen, sowie Ihren persönlichen steuerrechtlichen Verhältnissen.
Das erste Informationsgespräch ohne individuelle Steuerberatung ist selbstverständlich kostenlos und unverbindlich.
Erstkontaktgespräch
Wir bieten Ihnen gerne ein halbstündiges kostenloses Erstkontaktgespräch an, in dem Sie sich über die Gebühren und das Honorar sowie Unsere Arbeitsmethoden informieren können.Info
Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass dieses Erstkontaktgespräch keine Steuerberatung unser Kanzlei beinhaltet.
Telefonische Erreichbarkeit
Sie können uns während der Geschäftszeiten auch telefonisch unter 02 043 / 48 690 25 erreichen.Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag
von 7:30 Uhr bis 16:30 Uhr
Freitag
von 7:30 Uhr bis 15 Uhr
Erstberatungsgespräch
Die Zufriedenheit unserer Mandanten ist oberste Prämisse. Gemeinsam prüfen wir in einem Erstberatungsgespräch Ihre steuerliche Situation und beraten Sie individuell zu Ihren steuerlichen Themen.Zu Unserem Steuerberater-Stundensatz
Unser Steuerberater-Stundensatz für eine Erstberatung beträgt je nach Umfang zwischen 80€ und 100 € p. Std. zzgl. 19% MwSt