Die Abrechnung der Erstellung der Einkommensteuererklärung erfolgt nach der gesetzlich vorgeschriebenen Steuerberatervergütungsverordnung. Das individuelle Honorar bemisst sich nach dem Einkommen, dem Schwierigkeitsgrad, dem Haftungsrisiko, dem erforderlichen Zeitaufwand, dem Umfang der zu bearbeitenden Unterlagen, sowie Ihren persönlichen steuerrechtlichen Verhältnissen.
Sind Einkünfte aus Vermietung oder selbständige Einkünfte zu ermitteln, liegt ein aufwendig zu bearbeitender Sachverhalt vor, wie z. B. doppelte Haushaltsführung, Fortbildungskosten oder Reisekosten oder liegt ein Auslandssachverhalt vor, erhöht sich das Honorar entsprechend. Die individuelle Höhe Ihres Honorars erfahren Sie gerne im persönlichen Gespräch.
Um meinen Mandanten einen optimierten Kostenrahmen anbieten zu können, rechne ich in meiner Kanzlei nach dem Bausteinprinzip ab, d. h. Sie zahlen nur die Leistung, die Sie auch in Anspruch nehmen und keine Pauschale, bei der Sie Leistungen mitzahlen, die Sie gar nicht benötigen.
Ihr Nutzen:
- qualitativ hochwertige Erstellung der Steuererklärung
- aufgrund der Fortbildungsverpflichtung garantierte Erstellung auf dem neuesten Rechtsstand
- Ausschöpfung sämtlicher steuermindernder Ausgaben
- wertvolle Hinweise zu Steuersparmöglichkeiten
- steuerliche Rund-Um-Betreuung
- ausführliches Beratungsgespräch
- Eingehende Prüfung der Steuerbescheide
- Sie stellen nur die Unterlagen und Informationen bereit – den Rest übernehmen wir